1. Krefeld

Stadt erlaubt keine Osterfeuer

Stadt erlaubt keine Osterfeuer

Osterfeuer sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Darauf macht die Stadt Krefeld aufmerksam. Für private Veranstaltungen können offene Feuer nicht mehr genehmigt werden. Anders ist es bei religiösen Brauchtumsfeuern: Die Kirchengemeinden dürfen auch weiterhin ihre liturgischen Osterfeuer anzünden.

Weil dieses Brauchtum in der Regel nicht als erhebliche Belästigung angesehen werden kann, bedarf es auch keiner Erlaubnis.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)