1. Krefeld

Sehen und gesehen werden

Sehen und gesehen werden

Sehen und gesehen werden, dies ist die Devise. Bei Nebel, dämmerigen Tageslicht und Regen kommt der Beleuchtung des eigenen Pkw große Bedeutung zu. Neben der einwandfreien Funktion ist dabei auch der korrekte Umgang mit ihr entscheidend.

Die Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten etc. müssen zunächst funktionsfähig, frei von Schmutz und Dreck, also einwandfrei sichtbar sein. Eine Funktionskontrolle der Scheinwerfer vor einer spiegelnden Fläche, z.B. Schaufenster, lässt diese Überprüfung leicht selbst von der Hand gehen. Viele Fahrzeuge verfügen über ein internes Bordkontrollsystem, welche defekte Scheinwerferbirnen melden. "Sollte dies der Fall sein, so fahren Sie im eigenen Interesse und im Interesse aller anderen Verkehrsteilnehmer zur Werkstatt oder wechseln selbst die Birne", appelliert die Polizei an die Autofahrer. "Wenn eine Birne durchbrennt, lässt meist die zweite nicht lange auf sich warten. Geschieht dies während der Fahrt, fahren Sie womöglich plötzlich im Dunkeln!"

Doch Vorsicht beim selbst Wechseln: Oftmals muss der ganze Scheinwerfer dazu ausgebaut werden. Die anschließende Neigungseinstellung ist eine Sache für die Werkstatt, die Mess- und Einstellinstrumente dafür vorhält.

Das Abblendlicht, auch genannt Fahrlicht, muss bei Dämmerung, natürlich bei Dunkelheit oder wenn die Lichtverhältnisse es sonst erfordern, eingeschaltet werden. Dies gilt somit auch bei Nebel und Regen. Achtung: Das Tagfahrlicht reicht dann nicht aus. Der Nachfolgende sieht sonst die dunkle Silhouette des vorausfahrenden PKW womöglich zu spät. Für den Fall, dass die Sicht erheblich behindert ist, muss tagsüber mit dem Abblendlicht gefahren werden. Bei dieser Art von Sichtbehinderung dürfen dann auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m darf zusätzlich noch die Nebelschlussleuchte genutzt werden. Sie muss aber bei durchfahrener Nebelbank wieder deaktiviert werden, denn sie blendet sonst den nachfolgenden Verkehr. Übrigens: Bei derartig nebeligen Sichtverhältnissen gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Lichtanlage einwandfrei ist, dem sei die seit Jahren existierende "Aktion Licht-Test" des KFZ-Gewerbes ans Herz gelegt. In den angeschlossenen Werkstätten des ZdK erfolgt eine Überprüfung kostenlos und wird mit einem Aufkleber am PKW dokumentiert.

Das diese Aktion nach wie vor Aktualität besitzt, zeigt die Statistik: in 2015 wiesen ca. 23 % aller KFZ defekte Scheinwerfer auf. Im Vorjahr 2014 waren dies noch ca. 19 %. Um die 10 % waren zu hoch eingestellt, ca. 8 % zu niedrig.