1. Krefeld

Familiendrama: 39 Stiche mit dem Fleischermesser

Familiendrama: 39 Stiche mit dem Fleischermesser

Die Zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts verhandelte gestern gegen den 51-jährigen Uwe R. aus Tönisvorst. Die Anklage lautet: Mord an seiner Ehefrau.

39 Mal stach der 51-jährige Uwe R. aus St. Tönis laut Anklage am Nachmittag des 5. Februar auf seine 41-jährige Ehefrau ein. Diese erlag nach der Tat trotz Reanimationsmaßnahmen ihren Verletzungen. Der mutmaßliche Täter muss sich seit gestern vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Die Anklage lautet auf Mord. Dass solch eine Tat nicht nur in Krefeld hohe Wellen schlägt, machte nicht nur der gut gefüllte Zuschauerraum, sondern auch die Anwesenheit der Vertreter von Funk und Fernsehen deutlich. Dementsprechend eingeschüchtert wirkte der Angeklagte, als er vom Vorsitzenden zu seinem Lebenslauf und dem Tathergang detailliert befragt wurde: „Genau kann ich mich aber nicht mehr daran erinnern.“

Umso mehr hatte der Vorsitzende aus den Unterlagen der Polizei zu berichten, die den St. Töniser bereits kurz nach der Tat verhört hatte.

Vor der Grundschule an der Hülser Straße habe er seiner Frau aufgelauert, als diese die gemeinsamen Kinder (zum damaligen Zeitpunkt sieben und neun Jahre alt) abgeholt habe. Als er sich der Frau näherte, soll er ein Fleischermesser gezogen und hinter seinem Arm verborgen haben. „Ich wollte sie aber nur einschüchtern“, beteuert der 51-Jährige.

Der Angeklagte soll die Geschädigte mit dem Messer in den Rücken und seitlich in den Bauch gestochen haben. Nachdem diese zu Fall gekommen sei, soll er sich neben sie gekniet und ihr insgesamt 39 Stich- und Schnittverletzungen im Bereich des Gesichts, des Halses, des Oberkörpers und der Arme zugefügt haben. Auch von einem Zeugen, der den Tathergang so bestätigte, ließ sich der mutmaßliche Täter nicht abbringen. Danach wollte er sich am wohnungseigenen Balkon erhängen und „dem Familiendrama ein Ende setzen“, wie er selbst vor Gericht zu Protokoll gab. Doch dies misslang.

In der Schilderung des Lebenslaufs wurde deutlich, dass der Angeklagte mit Erkrankungen und daraus folgender Arbeitslosigkeit und finanziellen Problemen zu kämpfen hatte. Dies habe er „in sich hineingefressen“. Als es beruflich wieder bergauf ging, hatte die Beziehung zu seiner Frau aber schon soweit gelitten, dass sie sich trennen wollte. Auch mehrere verbale und eine körperliche Auseinandersetzung, bei der die Androhung „Ich bringe Dich um!“ fiel, gingen der Tat voraus.

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Auslöser war aber wohl eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, die die Ehefrau erwirkt hatte. Als er den Brief der Justiz erhalten habe, sei er so wütend gewesen, dass er seine Frau zur Rede stellen wollte.

Das Verfahren ist auf drei Verhandlungstage angesetzt.

(StadtSpiegel)