1. Krefeld

Fall Adnan C.: Abschiebung war zwingend

Fall Adnan C.: Abschiebung war zwingend

Mit Kopfschütteln verfolgt Krefelds Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian die öffentliche Debatte um die Abschiebung des Türken Adnan Cetin: „Die Auffassung, der Oberbürgermeister habe einen Ermessungsspielraum gehabt, ist falsch“, stellt der Jurist klar, „die Abschiebung erfolgte zwingend.“

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage der nationalen Zugehörigkeit des Asylbewerbers. Auch wenn sich der Kurde persönlich als Libanese fühlen mag, so sei doch eindeutig erwiesen, dass er die türkische Staatsangehörigkeit habe. Denn er sei in der Türkei im Geburtsregister eingetragen.

Nun wird aber gerade diese Registrierung von Kritikern der Abschiebung angezweifelt. Könnte sie nicht fehlerhaft sein? Das glauben die deutschen Behörden nicht. Die Beweiskraft der türkischen Geburtsregister sei sogar von deutschen Gerichten bestätigt worden.

Auch der auf den ersten Blick merkwürdige Umstand, dass mehrere Kinder der Familie auf das gleiche Geburtsdatum registriert wurden, stehe der Glaubwürdigkeit nicht entgegen. Denn die Kinder seien nachgemeldet worden, als die genauen Daten nicht mehr erinnerlich gewesen seien. Deshalb habe die türkische Behörde einfach den Tag der Registrierung als Geburtstag angesetzt.

Vielfach wurde in der öffentlichen Debatte behauptet, die Brüder Cetins, die in Berlin leben, hätten eine Aufenthaltsgenehmigung. Dazu Cyprian: „Das ist falsch. Sie haben keinen Aufenthaltstitel“. Auch die Mutter, die ebenfalls in Berlin lebt, hat keinen.

Adnan Cetin hatte sich gegen die Nennung seines türkischen Namens gewehrt. Er selber nannte sich mit dem libanesischen Namen Harb. Doch auch seine Brüder und seine Mutter sind unter dem türkischen Namen Cetin gemeldet.

Die Behörden kommen zu dem Schluss, dass Adnan Cetin jahrelang seine wahre Identität vertuscht habe. Erst 2006 konnte ihm die wahre Staatszugehörigkeit nachgewiesen werden. Das deutschem Recht schließt bei Täuschung den Aufenthalt in Deutschland ausdrücklich aus.

Das Krefelder Amt hatte nun versucht, Cetin eine goldene Brücke zu bauen. „Er hätte relativ schnell einen türkischen Pass bekommen“, heißt es im Krefelder Ausländeramt. Damit hätte er bleiben können. Doch diese Möglichkeit ergriff der Asylbewerber nicht. So blieb nur die Abschiebung.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)